Warnsysteme Industrie

Warnsysteme Industrie

Warnsysteme für Industriebetriebe In vielen Industriebetrieben können technologische Prozesse nicht ohne Verwendung von Gefahrenstoffen ablaufen. Wie die Erfahrung aus der ganzen Welt zeigt, besteht trotz maximaler Vorsicht bei deren Verwendung und Lagerung immer eine reelle Wahrscheinlichkeit ihres Austritts und dadurch auch die Möglichkeit einer Lebens- und Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten sowie auch der umliegenden Bevölkerung. Viele dieser Betriebe werden in EG Richtlinien als Störfallbetriebe bezeichnet. Trotz strenger Brandschutzvorschriften ist die Gefahr eines Brandes noch immer ein großes Risiko, welches Firmeninventar und sogar die Gesundheit oder das Leben von Personen gefährdet und das nicht nur in Betrieben mit erhöhtem Vorkommen brennbarer Stoffe, sondern praktisch überall.

Anforderungen vom Gesetzgeber:
Die meisten Staaten regeln direkt in ihrer Gesetzgebung, die Pflicht der Errichtung von Warn- und Brandevakuierungssystemen, die bei Unfall oder Brand die Beschäftigten bzw. die umliegende Bevölkerung warnen. Die Warnungspflicht wird im Allgemeinen durch vier Bereiche der gesetzgebenden Normen geregelt:
Allgemeine Arbeitssicherheitsvorschriften,
Zivilschutzvorschriften (Systeme zur flächendeckenden Warnung der Bevölkerung),
Brandschutzvorschriften (Brandevakuierungssysteme und Brandsignalisierung).
SEVESO-III-Richtlinie 2012/18/EU

Während die technischen Anforderungen an die erste Gruppe gewöhnlich nicht exakt spezifiziert werden, werden die Erfordernisse an die technischen Mittel für die flächendeckende Warnung der Bevölkerung, Brandevakuierungsrundfunksysteme und eine elektronische Brandsignalisierung in den meisten Ländern ziemlich genau definiert. In der Vergangenheit wurden oft unabhängige Brandevakuierungssysteme gebaut und wenn der Hersteller zugleich auch derjenige war, von dem die Gefahr ausging, da er gefährliche Stoffe benutzte, baute er auch ein unabhängiges Warnsystem. Heute wird bereits in vielen Ländern in der Gesetzgebung die Art und Weise der Verbindung dieser beiden Systeme zur Erhöhung ihrer Effektivität vorgeschrieben. Eine noch höhere Stufe stellt die Integration von beiden Systemen dar. Die Integration von diesen Systemen stellt auch für die Betreiber selbst eine Kostenersparnis dar, sowohl beim Errichten solcher Systeme als auch für den Betrieb.

Seveso III Richtlinie
Europaweit ist die Regelung für die Warnung der Mitarbeiter und Bewohner im Umfeld von Betrieben mit hohem Gefahrenpotential (Störfallbetriebe) durch die SEVESO Richtlinie eindeutig festgelegt.
Als Störfallbetriebe werden Betriebe bezeichnet, für welche die Störfall-Verordnung Anwendung findet.
Es sind dies Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe in Mengen vorhanden sind, die bestimmte Mengenschwellen überschreiten, die in der Störfall-Verordnung vom Gesetzgeber definiert wurden.
Die SEVESO-Richtlinie verpflichtet in den nachfolgenden Auszügen, einen Störfallbetrieb, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen um schwerwiegende Unfälle zu verhüten und deren Folgen für Mensch und Umwelt zu begrenzen.
Diese Maßnahmen sind in den meisten Betrieben nur durch eine Alarmierung mit Sirenen rechtzeitig, ausreichend und sinnvoll durchzuführen.
Am 13. August 2013 ist die Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU) in Kraft getreten und löst  die bislang gültige Seveso-II-Richtlinie 96/82/EG) ab, die in Deutschland als Störfallverordnung (12.BlmSchV) Gefahrenabwehr- und Schutzpflichten von größeren Industriebetrieben maßgeblich regelt. Sie enthält einige Neuregelungen, insbesondere was die Information der Öffentlichkeit und die Überwachungspflichten der Behörden betrifft. Diese Richtlinie muss bis zum 31. Mai 2015 in nationales Recht umgesetzt werden. Ihre Vorschriften finden zwingend ab dem 1. Juni 2015 in den Mitgliedsstaaten Anwendung.

Lösungsbeschreibung:
Kernstück das Warnsystem ist eine Warn- und Verständigungszentrale, deren Technologie zu 100% notstromversorgt ist. Bei größeren Betrieben ist auch eine Unterteilung in einzelne Bereiche möglich. Die Sirenen werden über ein lokal, oder über ein funk- /drahtgebundenes Netzwerk alarmiert.
Unsere Produkte aktivieren Sirenen innerhalb einiger Sekunden und innerhalb kurzer Zeit erfolgt ein Feedback darüber, mit welchem Ergebnis die Aktivierung der einzelnen Sirenen abgelaufen ist. Es können die eigentlichen Sirenen, wie auch Endstellen von bestehenden Warnsystemen, genutzt werden. Weiterhin können Evakuierungsrundfunksysteme innerhalb von Gebäuden, Lautsprecheranlagen und  Brandmeldeanlagen, mit einbezogen werden. Die Warn- und Verständigungszentrale ist mit der Software VEKTRA ausgestattet. Diese ermöglicht außer der Alarmierung, dem Monitoring und der Netzwerkkontrolle auch eine wirksame Unterstützung des gesamten Ablaufs des Leitstellen-Prozesses in Notfall-Situationen. Es handelt sich vor allem um eine automatische Einberufung kompetenter Mitarbeiter zum Arbeitsplatz und die Information der zuständigen Institutionen in Übereinstimmung mit den Notfallplänen.
GSM /GPRS Systeme können ebenfalls zur Alarmierung und Rückmeldung verwendet werden.
Für all diese außerordentlich komplexen Lösungen bietet HELIN ein umfangreiches Produktportfolio.
Quellen (Umweltmagazin, Feuerwehr Fürth, Amtsblatt Nr. L010)